Stand: 20. Mai 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für die B2B-SaaS-Angebote von AVA Works: Hotelmanager, Price Scraper, Translator-System und Zeiterfassung.
Hinweis: Entwurfsfassung; finale juristische Prüfung noch offen.
1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Software-as-a-Service-Leistungen, Einrichtungsleistungen und ergänzende Dienstleistungen von AVA Works gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern sind nicht vorgesehen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn AVA Works ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Produkte und Leistungsumfang
AVA Works stellt je nach gebuchtem Produkt webbasierte Softwarefunktionen bereit. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Produkt, Paket, Vertrag, Angebot oder der Bestellbestätigung.
- Hotelmanager: Funktionen für Rezeption, Zimmerstatus, Reinigung, Frühstückslisten, Benutzerverwaltung und Protokolle.
- Price Scraper / Preisbeobachtung: Beobachtung ausgewählter Preise und Vorschauzeiträume auf Basis technisch erreichbarer Zielseiten.
- Translator-System: Verwaltung und Ausgabe mehrsprachiger Texte, gegebenenfalls mit KI-unterstützter Texterstellung und Audioausgabe.
- Zeiterfassung: Erfassung und Auswertung von Mitarbeiterzeiten im gebuchten Mitarbeiterumfang.
AVA Works schuldet keine bestimmte wirtschaftliche Wirkung, keine bestimmte Auslastung, keine bestimmte Preisentscheidung und keine Rechtsberatung.
3. Registrierung, Vertragsschluss und Kundenkonto
Die öffentliche Registrierung ist ein B2B-Bestellantrag. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde seine E-Mail-Adresse bestätigt und AVA Works den Antrag annimmt oder die Leistung freischaltet.
Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und richtige Angaben zu machen, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
4. Preise, Preisänderungen und Vertrags-Snapshot
Es gelten die bei Registrierung, Angebot oder Neuvertrag ausgewiesenen Preise. Laufende Verträge behalten die zum Vertrag gespeicherten Preise; spätere öffentliche Preisänderungen werden nicht automatisch auf laufende Verträge übertragen.
Jahresverträge werden, soweit nicht anders vereinbart, mit dem zehnfachen Monatsbetrag des gewählten Produkts oder Pakets berechnet. Enterprise-Pakete werden individuell vereinbart.
5. Zahlung, Rechnung und SEPA
Zahlung erfolgt per Überweisung nach Rechnung oder per SEPA-Lastschrift nach gesondertem SEPA-Mandat. Wenn der Kunde SEPA anfordert, erhält AVA Works eine Benachrichtigung und sendet das Mandatsformular manuell zu. Die Lastschrift wird erst nach Eingang eines gültig unterzeichneten Mandats eingerichtet.
Bei Zahlungsverzug kann AVA Works nach angemessener Ankündigung Leistungen sperren oder einschränken. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung und Sperrung
Verträge laufen je nach Vereinbarung monatlich oder jährlich. Der Kunde kann den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen. Eine Kündigung beendet den Vertrag nicht rückwirkend.
Jahresverträge werden einen Monat vor Ende, Monatsverträge eine Woche vor Ende per E-Mail erinnert. Wird ein Vertrag nicht verlängert und nicht gekündigt, kann das Kundenkonto am Ende der Laufzeit um 24:00 Uhr gesperrt werden.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für Einrichtung, Betrieb und Support erforderlichen Informationen bereit. Er ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Inhalte, Kundendaten, Mitarbeiterdaten, Texte, Preisbeobachtungsziele und sonstigen Daten.
Der Kunde darf die Software nicht missbräuchlich verwenden, keine Schutzmechanismen umgehen, keine rechtswidrigen Inhalte verarbeiten und keine Sicherheitsprüfungen ohne Zustimmung durchführen.
8. Besondere Bedingungen für Price Scraper / Preisbeobachtung
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei der Preisermittlung teilweise technisch geduldete, aber von Zielseiten nicht ausdrücklich zugelassene Methoden eingesetzt werden können. Zielseiten können ihre Struktur, Abrufbarkeit, Nutzungsbedingungen oder Sicherheitsmaßnahmen jederzeit ändern.
AVA Works kann deshalb nicht gewährleisten, dass Preise dauerhaft, vollständig, fehlerfrei oder in jedem Zeitraum erreichbar sind. Das Risiko, dass eine Zielseite den Abruf erschwert, blockiert oder technisch verändert, trägt der Auftraggeber.
Fällt der Price-Scraper-Dienst aus Gründen, die auf geänderte Zielseiten, Schutzmaßnahmen oder nicht mehr erreichbare Datenquellen zurückzuführen sind, für mehr als 20 Tage eines laufenden Abrechnungsmonats aus, wird der aktuelle Monatsbetrag für diesen Dienst nicht in Rechnung gestellt oder gutgeschrieben.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gewünschte Preisbeobachtung mit anwendbarem Recht, vertraglichen Vorgaben und den eigenen Compliance-Anforderungen vereinbar ist.
9. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen
AVA Works bemüht sich um einen stabilen Betrieb. Kurzzeitige Unterbrechungen durch Wartung, Updates, Störungen bei Hosting, Netzwerk, Drittanbietern oder höhere Gewalt können nicht vollständig ausgeschlossen werden.
AVA Works darf Funktionen weiterentwickeln, Sicherheitsupdates einspielen und Oberflächen ändern, sofern der vertraglich vereinbarte Kernnutzen nicht wesentlich entfällt.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Bei Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Datenschutzinformationen von AVA Works. Soweit AVA Works personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen oder bereitgestellt.
Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen personenbezogenen Daten verantwortlich, insbesondere bei Gäste-, Kunden-, Mitarbeiter- und Logdaten.
11. Rechte an Software, Inhalten und Ergebnissen
AVA Works behält alle Rechte an Software, Quellcode, Designs, Datenbankstrukturen, Konzepten und Systemkomponenten. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der gebuchten SaaS-Leistung.
Vom Kunden eingegebene Inhalte bleiben Inhalte des Kunden. Der Kunde räumt AVA Works die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
12. KI-gestützte Inhalte und Übersetzungen
Beim Translator-System und bei textbezogenen Leistungen können KI-gestützte Verfahren genutzt werden. KI-generierte oder maschinell übersetzte Inhalte müssen vom Kunden fachlich geprüft werden, bevor sie gegenüber Gästen, Mitarbeitern oder Dritten verwendet werden.
13. Haftung
AVA Works haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet AVA Works der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, fehlerhafte Kundeneingaben, unzulässige Nutzung durch den Kunden oder nicht kontrollierbare Drittanbieteränderungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von AVA Works. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.